Navigation and service

Kulturstaatsminister bezieht Position in Urheberrechtsdebatte

Press release: 10.12.2010

Mit einem Zwölf-Punkte-Papier zum Schutz des Geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter ist der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien an die Öffentlichkeit getreten. Kulturstaatsminister Bernd Neumann bezieht damit Stellung in der Diskussion um die Novellierung des Urheberrechtes und die zeitgemäße Ausgestaltung der Urheberrechte in einer Zeit, die von sich wandelnden Verbreitungsformen für geistige Werke und dem Entstehen digitaler Bibliotheken geprägt ist. Mit seinem Positionspapier tritt Neumann klar für die Rechte der Urheber ein, deren wirkungsvolle Anerkennung Voraussetzung für die Vielfalt des kulturellen Lebens ist. Zugleich betont der Kulturstaatsminister aber auch die Notwendigkeit, praktikable Wege für die Nutzung vergriffener Werke und solcher Werke, deren Urheber nicht zu ermitteln sind, zu finden.

„Für die Nutzer der Europeana und der Deutschen Digitalen Bibliothek spielen auch die Werke des 20. Jahrhunderts, die überwiegend dem Urheberrecht unterliegen, eine große Rolle“, sagt Elisabeth Niggemann, Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek. „Mit den Positionen zu verwaisten und vergriffenen Werken und der Forderung nach einer europäischen Harmonisierung der einschlägigen Normen weist der Kulturstaatsminister auf einen wesentlichen Punkt bei der Schaffung eines einheitlichen Kulturraumes in Europa hin. Die Deutsche Nationalbibliothek begrüßt daher ausdrücklich die Veröffentlichung des Positionspapiers durch Bernd Neumann“ ergänzt Niggemann.

Auch im Hinblick auf die dauerhafte Archivierung von digitalen Publikationen sind die Positionen des Kulturstaatsministers richtungweisend. Die für eine auf Dauer angelegte Zugänglichkeit notwendigen Maßnahmen der Archivierung müssen urheberrechtlich zulässig sein. „Die Aufnahme dieser Forderung in das Papier des Kulturstaatsministers ist daher für die Erhaltung dieser Werke für künftige Generationen von größter Bedeutung.“ führt Niggemann weiter aus.

Der Umgang mit Werken, deren Rechteinhaber nicht bekannt, oder nicht ermittelbar ist, wie auch der Umgang mit vergriffenen Werken im Zusammenhang mit der Digitalisierung und dem Aufbau digitaler Bibliotheken findet europaweit und international große Beachtung. Die EU-Kommission, die den Auf-und Ausbau der Europeana unterstützt, hat zur Frage, wie die Digitalisierung kultureller Werke, ihre Zugänglichkeit im Netz und ihre Bewahrung in ganz Europa beschleunigt werden könne ein Comité des Sages berufen, das im Januar 2011 Empfehlungen aussprechen wird. Elisabeth Niggemann ist eines der drei Mitglieder dieses Gremiums.

Die Deutsche Nationalbibliothek ist mit einem Bestand von mehr als 25 Millionen Medieneinheiten an ihren Standorten Leipzig und Frankfurt am Main zentrale Archivbibliothek und nationalbibliografisches Zentrum der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat als einzige Bibliothek den gesetzlichen Auftrag, alle in Deutschland erscheinenden Veröffentlichungen und die Veröffentlichungen des Auslandes mit Bezug zu Deutschland lückenlos zu sammeln, auf Dauer zu bewahren und für die Benutzung zugänglich zu machen. Seit dem Jahr 2006 gehören auch Onlinepublikationen zu ihrem Sammelauftrag.

to the top