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Pressemitteilung vom: 16. Februar 2015

Digitalisierung vergriffener Werke: Rahmenvereinbarung unterzeichnet, Clearingstelle im Aufbau

Werke, die vor 1966 in Deutschland erschienen sind, können seit 1.4.2014 unter bestimmten Bedingungen zur Digitalisierung und öffentlichen Bereitstellung lizenziert werden. KMK und Verwertungsgesellschaften haben jetzt Kosten der Lizenzierung und weitere Bedingungen in einer Rahmenvereinbarung geklärt. Die Deutsche Nationalbibliothek arbeitet am Aufbau eines Dienstes, der Entgegennahme, Prüfung und Weiterleitung der Lizenzierungsanträge organisiert.

Zum 1.4.2014 hat der Gesetzgeber den Umgang mit Vergriffenen Werken neu geregelt: Werke, die vor 1966 in Deutschland erschienen sind, können danach unter bestimmten Bedingungen zur Digitalisierung und öffentlichen Bereitstellung lizenziert werden. Voraussetzung dafür ist ein Lizenzierungsvertrag mit der zuständigen Verwertungsgesellschaft (VG WORT/VG Bild-Kunst) und die Eintragung in das Register beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA).

KMK und Verwertungsgesellschaften haben jetzt Kosten der Lizenzierung und weitere Bedingungen in einer Rahmenvereinbarung geklärt.

Angesichts ihres Bestandsschwerpunkts im 20. Jahrhundert hat die Deutsche Nationalbibliothek ein starkes Interesse an der Nutzung dieser neu geschaffenen Möglichkeit. Sie arbeitet derzeit am Aufbau eines Dienstes, der privilegierten Institutionen die Recherche und Beantragung vergriffener Druckwerke über die zuständigen Verwertungsgesellschaften erleichtern soll. Sie übernimmt dabei Entgegennahme, Prüfung und Weiterleitung der Lizenzierungsanträge. Der Dienst wird auf dem Bibliothekartag im Mai 2015 vorgestellt und ab Juli 2015 verfügbar sein.

Hintergrund

Die Deutsche Nationalbibliothek ist die zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliografische Zentrum der Bundesrepublik Deutschland. Neben der Nutzung der Sammlungen an den Standorten Leipzig und Frankfurt am Main bietet die Deutsche Nationalbibliothek Dienstleistungen für Bibliotheken, Buchhandel, wissenschaftliche Einrichtungen und eine Vielzahl individueller Nutzungen auch im Internet an.

Weitere Informationen

Rahmenvertrag zur Nutzung von vergriffenen Werken in Büchern

Kontakt

Pressesprecher

Stephan Jockel

presse@dnb.de

Kontakt: presse@dnb.de

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