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Übergangsregeln für die Gemeinsame Normdatei (GND) veröffentlicht

Pressemitteilung vom: 25.11.2011

Übergangsregeln für die Gemeinsame Normdatei (GND) sind ab sofort auf den Webseiten der Deutschen Nationalbibliothek abrufbar. Im gemeinsam mit allen Bibliotheksverbünden in Deutschland und Österreich sowie der Zeitschriftendatenbank (ZDB) durchgeführten Projekt werden die zurzeit getrennt gehaltenen überregionalen Normdateien und die Einheitssachtitel-Datei des Deutschen Musikarchivs zusammengeführt.

Die nun vorgelegten Regeln für Personen, Kongresse, Körperschaften, Geografika, Werke, Schriftdenkmäler und Werke der Musik sowie Regelungen zu RSWK-spezifischen und allgemeinen Sachverhalten wurden in Abstimmung mit den Expertengruppen des Standardisierungsausschusses erarbeitet und von diesem in seiner letzten Sitzung im Oktober 2011 einstimmig angenommen. Darüber hinaus wurden die Übergangsregeln mit den bereits vorliegenden Regelungen des neuen internationalen Regelwerks Resource Description and Access (RDA) abgeglichen.

Nach knapp zwei Jahren Projektlaufzeit wird die Gemeinsame Normdatei am 19. April 2012 ausgeliefert. Sie löst die bisherigen Normdateien Personennamendatei (PND), Schlagwortnormdatei (SWD) und Gemeinsame Körperschaftsdatei (GKD) ab.

Durch die Zusammenführung der bislang getrennten Normdateien wurde es notwendig, Übergangsregeln für die Gemeinsame Normdatei zu erstellen. Die auf der Grundlage der bestehenden Regelwerke RAK-WB, RAK-Musik und RSWK entwickelten Übergangsregeln betreffen vor allem Festlegungen für Sachverhalte, die in den genannten Regelwerken unterschiedlich behandelt werden. Sie sind fester Bestandteil der Schulungsunterlagen für die Gemeinsame Normdatei.

GND im Internet und Download der Übergangsregeln

GND

Ansprechpartnerin
r.behrens@dnb.de

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