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24. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025: Die Deutsche Nationalbibliothek ist an beiden Standorten geschlossen. In diesem Zeitraum bestellte Medien werden im Laufe des 2. Januar 2025 bereitgestellt.

Die Dauerausstellung und die Wechselausstellungen des Deutschen Buch- und Schriftmuseums in Leipzig sind vom 27. bis 29. Dezember von 10 bis 18 Uhr geöffnet.

Reichsausbürgerungskartei

In dieser gedruckten Blattsammlung wurden Personen verzeichnet, denen in den Jahren 1933 bis 1941 die deutsche Staatsangehörigkeit durch das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 aberkannt worden war. Die Kartei umfasst die Lieferungen 1 vom 11.5.1938 bis Lieferung 212 vom 25.4.1944.

Die Ausbürgerung, das heißt die zwangsweise Entziehung der Staatsbürgerschaft, war eines der juristischen Instrumente der Nationalsozialisten gegen politische Gegner und ganz besonders gegen die Juden. Schon 1920 war im Parteiprogramm der NSDAP verlangt worden, der jüdischen Bevölkerung die Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Erste Listen entstanden bereits im Mai 1933, erstellt von der damals neugegründeten Geheimen Staatspolizei. Diese „Namenskartothek“ der Emigranten und Emigrantinnen ging jedoch bei Kriegsende im Reichssicherheitshauptamt in Berlin verloren.

Am 14.07.1933 - vier Monate nach dem „Ermächtigungsgesetz“ (Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24.03.1933) - wurde dann das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit erlassen. Die Veröffentlichung der Namen ausgebürgerter Personen erfolgte

im Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger (mit verschiedenen Sonderlisten für Prominente und mit Berichtigungslisten)
im Reichssteuerblatt (aus fiskalischen Gründen)
in hektographierten Listen des Auswärtigen Amtes (für die Botschaften und Konsulate)
im „Gesamtverzeichnis der Ausbürgerungslisten 1933-1938“ / zusammengestellt und bearbeitet von Carl Misch. - Paris : Verlag der Pariser Tageszeitung, 1939
Der Reichanzeiger gilt hierbei als das vollständige Dokument.

Allein auf der Grundlage dieses Gesetzes wurden zwischen dem 25. August 1933 und dem 7. April 1945 rund 39.000 deutsche Emigranten ausgebürgert. Nachfolgende Verordnungen verschärften die Ausbürgerungskriterien ständig, so zum Beispiel die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941, durch die auch alle außerhalb der Staatsgrenze lebenden Personen ihre Staatsangehörigkeit verloren, also auch die in die Vernichtungslager im Osten deportierten Juden. Durch diese Massenausbürgerung wurde schätzungsweise 250.000 bis 280.000 deutschen Juden automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt und ihr Vermögen eingezogen.

Quellen:

  • Siehr, Sabine: Das Recht auf die Deutsche Staatsbürgerschaft für ausgebürgerte deutsche Juden und ihre Nachkommen/von Sabine Siehr und Daniel Eichmann. - S. 89-94. In: Zeitschrift für Ausländerpolitik : ZAR. - 22(2002)3
  • Die Ausbürgerung deutscher Staatsangehöriger 1933-45 nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Listen = Expatriation lists as published in the "Reichsanzeiger" 1933-45 / hrsg. von Michael Hepp. - München ; New York ; London ; Paris : Saur, 1985

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