Tonträger
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Das Deutsche Musikarchiv sammelt gemäß gesetzlichem Auftrag alle in Deutschland veröffentlichten Tonaufnahmen in zwei Exemplaren. Eines bleibt in Leipzig, das zweite archiviert die Deutsche Nationalbibliothek an ihrem Standort in Frankfurt am Main. CDs, Schallplatten und Kassetten finden in den Magazinräumen ideale Lagerbedingungen vor. Auf die musikalischen Inhalte unserer CDs sowie vieler analoger Tonträger können Sie an den Computern innerhalb der Bibliotheksgebäude zugreifen. Ältere Tonaufzeichnungen, die nicht mehr durch das Urheberrecht geschützt sind, können Sie auch außerhalb der Bibliothek abrufen. Durch die Digitalisierung von analogen Tonträgern und die Migration von CDs stehen in unseren Lesesälen mehr als 500.000 Stunden Musik aller Genres zur Verfügung.
Historische Tonträger
CDs sterben aus, Schallplatten kommen wieder? Die Welt der Tonträger ist ausgesprochen vielseitig. Seit dem Beginn der Schallaufzeichnung im späten 19. Jahrhundert haben Formate einander stets abgelöst. Und so manches Medium scheint gar aus einer anderen Zeit zu kommen. Oder hätten Sie gedacht, dass es bereits in den 1920er-Jahren bunte Kunststoffschallplatten gab?
Weitaus verbreiteter waren jedoch Wachswalzen, Schellackplatten und Rollen für selbstspielende Klaviere. Das Deutsche Musikarchiv verfügt über mehrere Tausend dieser Tonträger. Sie spiegeln einen wichtigen Teil des Musikmarktes der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wider. Diese und viele andere Meilensteine der Schallaufzeichnung können Sie in der Ausstellung „Von der Edison-Walze zur Blu-ray “ im Foyer des Deutschen Musikarchivs bewundern.
Wenn Sie in unserem Katalog ein Werk auf Schallplatte (egal, ob Vinyl oder Schellack) finden, das noch nicht digitalisiert ist, kontaktieren Sie uns bitte (info-dma@dnb.de). Wir stellen Ihnen das Werk dann digital bereit.
Emile Berliners erste Schallplatten
Foto: Stephan Jockel
Das Deutsche Musikarchiv hat zwischen 1999 und 2005 etwa 1.000 Schallplatten aus der Produktion Emile Berliners erworben. Emile Berliner gilt als Erfinder der Schallplatte und hat sein Aufnahme- und Abspielverfahren im Jahr 1887 patentieren lassen. Die von uns erworbenen Tonträger stammen aus den Jahren 1898 bis 1901 und zählen – nachdem Emile Berliner viel mit Material, Aufnahmeverfahren, Vervielfältigung, Aufnahmegeschwindigkeiten etc. experimentiert hat – zu den ersten kommerziell gehandelten Schallplatten. Aufgenommen wurden sie größtenteils in Europa, aber auch in New York und St. Petersburg.
Diese Schallplatten sind ein wichtiges Kulturobjekt, an ihnen lässt sich der rasante Entwicklungsprozess der frühen Schallplatten erkennen. Im Laufe von nur drei Jahren gab es hier über zehn verschiedene Ausführungen bei der Gestaltung des Labels.
Sämtliche dieser sehr unterschiedlichen Schallplatten (die Größe schwankt von fünf bis zehn Zoll) liegen nun digitalisiert vor. Aufgrund der Diversität der Materialien und der nicht übermittelten Abspielgeschwindigkeiten war die Digitalisierung sehr anspruchsvoll. Für 730 Schallplatten konnten wir die Rechte klären – diese Schallplatten können nun weltweit online über den Katalog der Deutschen Nationalbibliothek angehört werden.
Letzte Änderung:
05.01.2024
Kurz-URL:
https://www.dnb.de/tontraeger
Kontakt:
info-dma@dnb.de