Dissertationen und Habilitationsschriften
Universitäten legen in ihren Promotionsordnungen fest, wie eine Hochschulschrift öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Online-Veröffentlichungen müssen grundsätzlich an uns abgeliefert werden. Erscheint eine Hochschulschrift mit identischem Inhalt auch in körperlicher Form, nehmen wir nur die Online-Ausgabe in unsere Sammlungen auf. Wird sie mit abweichendem Inhalt oder ausschließlich in körperlicher Form verbreitet, sind davon zwei Pflichtexemplare abzuliefern. Die Auflagenhöhe ist dabei unerheblich.
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