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Geänderte Öffnungszeiten

24. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025: Die Deutsche Nationalbibliothek ist an beiden Standorten geschlossen. In diesem Zeitraum bestellte Medien werden im Laufe des 2. Januar 2025 bereitgestellt.

Die Dauerausstellung und die Wechselausstellungen des Deutschen Buch- und Schriftmuseums in Leipzig sind vom 27. bis 29. Dezember von 10 bis 18 Uhr geöffnet.

Hier informieren wir Sie über die Erwerbungs- und Ablieferungsverfahren für körperliche Medienwerke. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Ablieferungspflicht an die Deutsche Nationalbibliothek finden Sie auf der Seite Unser Sammelauftrag.

Was sind körperliche Medienwerke?

Körperliche Medienwerke sind Veröffentlichungen auf einem körperlichen Träger. Dazu gehören vor allem gedruckte Bücher und Zeitschriften, aber auch Publikationen auf Mikrofiche, Musik und Hörbücher auf CD, Schallplatten und weitere Medienarten.

Pflichtablieferung

Als Deutsche Nationalbibliothek nehmen wir in Deutschland das Pflichtexemplarrecht auf Bundesebene wahr.

Der Ablieferungspflicht unterliegen:

  • alle in Deutschland erscheinenden Veröffentlichungen, unabhängig von der Sprache,
  • im Ausland erscheinende Medienwerke, bei denen ein Verlag oder eine Person mit Sitz, Betriebsstätte oder Hauptwohnsitz in Deutschland das Recht an der ursprünglichen Veröffentlichung ins Ausland verkauft (lizensiert) hat.

Dabei ist es unerheblich, ob das Medienwerk in einem Verlag erscheint, privat verlegt wird oder ob es eine ISBN/ISSN besitzt.

Ausnahmen von diesen Regelungen sind in der Pflichtablieferungsverordnung festgelegt.

Rechtliche Grundlagen

Wer ist ablieferungspflichtig?

Im Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) ist definiert:
„Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.“

Das gilt sowohl für die sammelpflichtigen Veröffentlichungen, die in Deutschland erscheinen, als auch für Publikationen, die durch Rechtevergabe einer Person oder eines Verlages mit Sitz, Betriebsstätte oder Hauptwohnsitz in Deutschland im Ausland veröffentlicht werden.

Rechtliche Grundlagen

Wie und wohin können Sie abliefern?

Bitte senden Sie die Pflichtexemplare körperlicher Medienwerke vollständig und in einwandfreiem Zustand an uns. Die Ablieferung erfolgt unentgeltlich und auf eigene Kosten. Innerhalb einer Woche nach Beginn der Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung muss das Medienwerk bei uns eintreffen.

Nach Leipzig abgeliefert werden:

  • In zweifacher Ausfertigung Veröffentlichungen aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen sowie Musiktonträger oder Musikalien
  • In einfacher Ausfertigung im Ausland erscheinende Übersetzungen aus der deutschen Sprache
  • In einfacher Ausfertigung Musiknoten, die verliehen oder vermietet werden

Nach Frankfurt am Main abgeliefert werden:

  • In zweifacher Ausfertigung Veröffentlichungen aus Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland oder Schleswig-Holstein

Lieferadressen Leipzig und Frankfurt am Main

Was geschieht, wenn die Ablieferungspflicht versäumt wird?

Unser Sammelauftrag und die Pflicht zur Ablieferung sind gesetzlich festgelegt. Wird der Ablieferungspflicht nicht nachgekommen, sind wir zur Mahnung berechtigt. Bleibt das Mahnverfahren erfolglos, kann die Deutsche Nationalbibliothek das Medienwerk auf anderem Weg erwerben und dem Ablieferungspflichtigen die Kosten dafür in Rechnung stellen.

Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek § 14 Ablieferungspflicht

Verwaltungsvollstreckungsgesetz §§ 6, 9, 10, 13, 14

Wann kann ein Zuschuss beantragt werden?

Der Gesetzgeber gibt unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Zuschuss zu beantragen. Kriterien sind beispielsweise die Auflagenhöhe oder die Herstellungskosten. Die Einzelheiten sind in § 6 der Pflichtablieferungsverordnung geregelt. Hochschulschriften sind von der Zuschussregelung ausgenommen.

Wenn Sie einen Zuschuss beantragen möchten, senden Sie uns Ihre Veröffentlichungen bitte zusammen mit dem Antrag. Zu beachten ist, dass es sich um eine zeitnahe Ablieferung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einer Woche nach Erscheinen handeln muss.

Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek § 6 Zuschuss für körperliche Medienwerke

Hinweise zum Zuschussantrag

Formular für die Beantragung eines Zuschusses

Anlage für Eigenbelege

Auslandserwerbung

Unser Sammelauftrag umfasst auch die im Ausland veröffentlichten deutschsprachigen Medienwerke sowie Übersetzungen deutschsprachiger Publikationen in andere Sprachen. Ebenso gehören dazu fremdsprachige Medienwerke über Deutschland, sogenannte Germanica. Davon sammeln wir je ein Exemplar. Sammelpflichtige Veröffentlichungen, die nicht der Ablieferungspflicht unterliegen, werden von uns durch Geschenk, Tausch oder Kauf erworben. Informationen und Angebote von Verlagen und dem Buchhandel, von Herausgeberinnen und Herausgebern sowie von Tauschpartnern helfen uns bei der Vervollständigung unserer Bestände. Ausländische Musikressourcen werden nicht gesammelt.

Im Ausland erscheinende Veröffentlichungen in deutscher Sprache

Dazu zählen alle weltweit veröffentlichten Publikationen in deutscher Sprache und ihren Dialekten und Mundarten.

Wir freuen uns darüber, dass wir diese Medienwerke häufig als kostenlose Belegexemplare überlassen bekommen. Außerdem pflegen wir Tauschabkommen im deutschsprachigen Ausland. Zusätzlich ergänzen wir unsere Bestände durch Ankäufe.

Übersetzungen aus der deutschen Sprache

Gesammelt werden alle Übersetzungen aus der deutschen Sprache.

Die überwiegende Anzahl erhalten wir im Rahmen der Pflichtablieferung. Weitere Titel erwerben wir durch Beleg, Tausch oder Kauf.

Germanica

Bei den sogenannten Germanica handelt es sich um fremdsprachige Veröffentlichungen über Deutschland. Sie beschäftigen sich inhaltlich beispielsweise mit Geschichte, aktueller Politik, Kultur, Wirtschaft, Geografie oder auch mit Themen des Alltags in Deutschland.

Germanica sind wichtige Quellen für Wissenschaft und Forschung. Sie reflektieren nicht nur historische, sondern auch aktuelle Ereignisse in ihrer Wahrnehmung im Ausland.

Neben eigenen Recherchen erhalten wir Informationen über Germanica von Verlagen und dem internationalen Buchhandel, von Herausgeberinnen und Herausgebern, von Autorinnen und Autoren und über Angebotslisten unserer Tauschpartner.

Retrospektive Erwerbung

Wir arbeiten kontinuierlich daran, Sammlungslücken zu reduzieren. Die Gründe für Bestandslücken sind vielfältig. Zum Beispiel zählen dazu Kriegsverluste, oder Medienwerke, die bereits kurz nach ihrer Veröffentlichung vergriffen waren oder deren Erscheinen uns nicht bekannt war.

Gerne nehmen wir entsprechende Hinweise entgegen und freuen uns über Schenkungen, aber auch Angebote zum Kauf. Das schließt Noten, Musiktonträger und historische Tonträger mit ein. Bevor Sie uns ein Angebot unterbreiten, prüfen Sie bitte zunächst in unserem Katalog, ob das Medienwerk schon in unserem Bestand vorhanden ist.

In unserem Katalog lassen sich Lücken wie folgt ermitteln:

  • Geben Sie einen sinntragenden Begriff aus dem Titel ein.
  • Gehen Sie auf „Finden“. Sie erhalten, je nach gesuchtem Begriff, eine Liste gefundener Titel. Sollte der von Ihnen gesuchte Titel nicht dabei sein:
  • Klicken Sie in der rechten Spalte unter „Alle Kataloge/Sammlungen“ auf „Desiderata“. Sie erhalten eine Liste der uns bekannten Bestandslücken. Fehlt der von Ihnen gesuchte Titel, kann es sich entweder um eine bisher unbekannte Lücke handeln oder aber der Titel wird gar nicht von uns gesammelt.

Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Sachverhalt genau vorliegt, fragen Sie uns.

Bitte beachten Sie, dass wir nur Angebote annehmen können, die frei von Schädlingsbefall oder deutlichen Gebrauchsspuren sind.

Kontakt

erwerbmedien@dnb.de

Tel. +49 341 2271-511

Letzte Änderung: 25.11.2024
Kurz-URL: https://www.dnb.de/koerperlichemedienwerke

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