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Karola Siegel im Kinderheim Wartheim in der Schweiz

Station 8: Nur temporär geduldet

In der Schweiz war Karola als Geflüchtete nur für eine bestimmte Zeit geduldet. Sie musste ihren Aufenthalt immer wieder neu bewilligen lassen, obwohl in ihrem Heimatland Deutschland weiterhin Krieg herrschte und sie dorthin nicht zurückkehren konnte.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs mussten alle Geflüchteten die Schweiz wieder verlassen. Da ihre Eltern und viele ihrer Verwandten während des Nationalsozialismus ermordet wurden, gab es für Karola keinen Grund nach Deutschland zurückzukehren. Im Video berichtet Dr. Ruth K. Westheimer von dieser Zeit und erklärt, wie es zu Änderung ihres Namens gekommen ist. (Foto: Schweizerisches Bundesarchiv, mit freundlicher Genehmigung von Dr. Ruth K. Westheimer)


Infobox: Aufnahmeland Schweiz

Die Einwanderungspolitik in die Schweiz war sehr restriktiv. Geflüchtete erhielten nur temporäre Aufenthaltsgenehmigungen und ein Arbeitsverbot. Viele betrachteten die Schweiz daher nur als Zwischenstation, um von dort aus in ein anderes Aufnahmeland, etwa Palästina dauerhaft zu emigrieren.
Auch Kinder und Jugendliche waren nur temporär geduldet. Nach den Novemberpogromen beteiligte sich die Schweiz dennoch an den Kindertransporten und sicherte zu, 300 Kinder und Jugendliche aufzunehmen. Insbesondere das Schweizer Hilfswerk für Emigrantenkinder unterstützte bei der Organisation der Kindertransporte in die Schweiz. Allerdings sollten auch sie nur Aufenthaltsgenehmigungen für maximal sechs Monate ausgestellt bekommen. Außerdem waren die Aufenthaltsgenehmigungen an weitere Bedingungen geknüpft. Das Kind musste entweder Vollwaise sein oder der Vater musste in ein Konzentrationslager deportiert worden sein. Die meisten Kinder kamen in Kinderheimen unter.
Nach dem Beginn des Zweiten Weltkrieges blieben viele der Kinder nicht nur sechs Monate in der Schweiz, sondern verbrachten dort mehrere Jahre.


Schau dir die Karteikarte des Schweizer Hilfswerks für Emigrantenkinder an. Wie oft musste Karola ihren Aufenthalt neu bewilligen lassen?

dreizehnmal

Richtig. Karolas Aufenthalt in der Schweiz wurde dreizehnmal verlängert. Da die Schweiz während der Zeit des Nationalsozialismus geflüchteten Kindern lediglich für sechs Monate eine Aufenthaltsgenehmigung gewährte, musste Karola ihr Visum jedes halbe Jahr verlängern lassen. Daher fiel es ihr besonders schwer, sich in der Schweiz geborgen zu fühlen. Immer wieder musste sie fürchten, keine Verlängerung zu erhalten und an Deutschland ausgeliefert zu werden.

Weiter im nächsten Kapitel.

sechsmal

Das stimmt nicht. Probiere es gleich noch einmal.

einmal

Das stimmt nicht. Probiere es gleich noch einmal.


Letzte Änderung: 30.01.2023

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