Kostenordnung
Deutsche Nationalbibliothek
Gültig ab 3. März 2025
Vorbemerkung
Als Teil des kulturellen Gedächtnisses Deutschlands sammelt, verzeichnet und archiviert die Deutsche Nationalbibliothek alles, was in Deutschland in gedruckter und digitaler Form und im Ausland über Deutschland und in deutscher Sprache seit 1913 publiziert oder verbreitet wurde und wird. Dazu gehören auch alle in Deutschland veröffentlichten Notenausgaben und Musikressourcen. Mit über 50 Millionen Medieneinheiten ist sie dabei die größte Bibliothek Deutschlands. Sie verfügt unter anderem mit dem Deutschen Exilarchiv 1933–1945 und dem Deutschen Buch- und Schriftmuseum über wertvolle und reichhaltige Spezialsammlungen. Ihre Bestände und Dienstleistungen bietet die Deutsche Nationalbibliothek in den Lesesälen in Leipzig und Frankfurt am Main und, soweit rechtlich möglich, über das World Wide Web in digitaler Form an. Sie kooperiert national und international und engagiert sich für die Entwicklung der Informationsinfrastruktur in Deutschland und Europa.
Aufgrund § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek hat der Verwaltungsrat am 19. Dezember 2024 Änderungen der Kostenordnung beschlossen. Die geänderte Kostenordnung wurde durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien genehmigt und tritt am 3. März 2025 in Kraft.
Sämtliche Personenbezeichnungen in dieser Kostenordnung gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Grundsätze der Inrechnungstellung; Mindestrechnungswert
Die Nutzung und Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Deutschen Nationalbibliothek sind grundsätzlich kostenpflichtig. Entstehende Auslagen wie zum Beispiel Versandkosten werden dabei gemäß Nummer 10.2 dieser Kostenordnung zusätzlich in Rechnung gestellt. Gebühren und Auslagen können auch per Vorkasse erhoben werden.
Bei Auftragserteilungen mit Rechnungsstellung wird ein Mindestrechnungswert von 10 Euro festgesetzt. Dies gilt nicht für die Inanspruchnahme des Direktversands gemäß Nummer 5 dieser Kostenordnung.
1. Benutzungsausweise
Jahreskarte 25,00 Euro
Wochenkarte 5,00 Euro
Jugendliche unter 20 Jahren
(zum Zeitpunkt der Benutzungszulassung) kostenlos
Firmenkarte (Firmen und Firmenabteilungen bis 100 Angehörige)
Jahresausweis 170,00 Euro
Ersatz-Benutzungsausweis: Ausstellung eines Ersatzausweises
bei Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Behandlung
Verwaltungskostenpauschale 10,00 Euro
Weitergabe eines Benutzungsausweises
Zusätzliche Benutzungsgebühr 50,00 Euro
Benutzung eines fremden Benutzungsausweises
Zusätzliche Benutzungsgebühr 50,00 Euro
2. Informationsdienstleistungen
Informationsdienstleistungen (bibliografische Ermittlungen, Literaturzusammenstellungen, Titelschutzauskünfte, sonstige Auskünfte) sind grundsätzlich gebührenfrei, es sei denn, es handelt sich um besonders schwierige, das heißt zeitaufwändige Recherchen, bei denen der Aufwand höher als 15 Minuten liegt. Dazu gehören auch ergebnislose Recherchen, die trotz vorheriger Information der Nutzerin oder des Nutzers dennoch in Auftrag gegeben werden.
ab der 16. Minute je angefangene Viertel-Arbeitsstunde 10,00 Euro
3. Vervielfältigungen in Selbstbedienung und im Auftrag1
Die Archivexemplare unterliegen besonderen Anforderungen an den Bestandsschutz. Daher gilt grundsätzlich, dass die Bibliothek einzelne Werke und bestimmte Teile aus Bestandsschutzgründen von der Vervielfältigung ausschließen kann. In jedem Fall besteht die Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen zum Schutz des Urheberrechts.
In Selbstbedienung sind nachstehende Vervielfältigungen möglich:
Papierkopie
(Vervielfältigung auf Papier unabhängig vom Ausgangsmedium)
Digitale Kopie2
(Vervielfältigung in elektronischer Form: Speichern auf einem Trägermedium, zum Beispiel USB-Stick)
1 Angemeldete Nutzer der Deutschen Nationalbibliothek mit gültigem Benutzungsausweis.
2 Digitale Kopien in Selbstbedienung soweit technisch möglich.
3.1. Vervielfältigungen in Selbstbedienung
Papierkopie schwarz-weiß
DIN A4 je Seite 0,10 Euro
DIN A3 je Seite 0,20 Euro
Papierkopie farbig
DIN A4 je Seite 0,50 Euro
DIN A3 je Seite 1,00 Euro
Digitale Kopie in Selbstbedienung je Seite 0,05 Euro
3.2. Vervielfältigungen im Auftrag
Papierkopie schwarz-weiß
DIN A4 je Seite 0,20 Euro
DIN A3 je Seite 0,50 Euro
Papierkopie farbig
DIN A4 je Seite 1,50 Euro
DIN A3 je Seite 2,50 Euro
Digitale Kopie (Auflösung bis 200 dpi)
Auslagen3 werden zusätzlich berechnet
DIN A4 je Seite 0,20 Euro
DIN A3 je Seite 0,40 Euro
Folien
DIN A4 schwarz-weiß je Seite 1,00 Euro
DIN A4 farbig je Seite 2,50 Euro
3 Siehe Nummer 10
4. Vervielfältigungen von Audio-/Videomedien und elektronischen Publikationen auf Datenträgern
Nur bei nicht mehr im Handel erhältlichen Medien, nach Maßgabe der geltenden urheberrechtlichen Bestimmungen. Entstehende Materialkosten werden zusätzlich berechnet.
4.1. Umschnitte für Forschung oder private Studien
CD-Umschnitte und andere digitale Audiomedien,
je angefangene Viertelstunde Laufzeit 5,00 Euro
DVD-Umschnitte und andere digitale Audiomedien,
je angefangene Viertelstunde Laufzeit 15,00 Euro
LP-Umschnitte
je angefangene Viertelstunde Laufzeit 7,00 Euro
LP-Umschnitte
je angefangene Viertelstunde Laufzeit 7,00 Euro
Schellakplatten-Umschnitte und andere digitale Audiomedien,
je angefangene Viertelstunde Laufzeit 10,00 Euro
4.2. Umschnitte für den Rundfunk oder die gewerbliche Nutzung
(nur mit Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber)
je angefangene Viertelstunde Laufzeit zusätzlich zu 4.1 10 Euro
4.3. Vervielfältigungen von elektronischen Publikationen auf Datenträgern
je angefangene Viertel-Arbeitsstunde 10,00 Euro
5. Direktversand von Kopien an registrierte4 Nutzer (nur Inland)
Für diesen Dienst, der schwarz-weiße Kopien (Papier oder digital5 ) im DIN A4-Format beinhaltet, gelten nachstehende Entgelte:
Nutzungsgruppe 1: Mitarbeiter von Hochschulen und öffentlichen Einrichtungen, Bibliotheken 7,50 Euro
Nutzungsgruppe 1a: Schüler, Auszubildende, Studierende 6,50 Euro
Nutzungsgruppe 2: Privatpersonen 8,50 Euro
Für alle Nutzungsgruppen:
Die angegebenen Preise gelten für 1–20 Seiten und verstehen sich einschließlich der Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche; jede weitere Seite 0,15 Euro
Bei einem Versand per Post fallen zusätzlich Versandgebühren in der jeweils geltenden Höhe an.
4 Im Portal der Deutschen Nationalbibliothek. Ein Benutzungsausweis ist hierfür nicht erforderlich.
5 Digitale Kopien soweit technisch möglich.
6. Sondernutzungen
Bei den Sondernutzungen handelt es sich um Nutzungen, die nicht im Lesesaal oder über die Fernleihe erfolgen.
Zur Herstellung von Nachdrucken, Reprintausgaben, Digitalisaten und ähnlichem werden Medienwerke aus dem allgemeinen Bestand und aus Sonderbereichen (zum Beispiel Deutsches Buch- und Schriftmuseum, Deutsches Exilarchiv 1933–1945) zur Verfügung gestellt. Dazu ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
Bei Auftragsarbeiten (Scans/Kopie > 200 dpi) durch die Deutsche Nationalbibliothek fallen zusätzlich Kosten an:
DIN A 4 je Belichtung 1,50 Euro
DIN A 3 je Belichtung 2,50 Euro
In jedem Fall besteht die Verpflichtung des Auftraggebers, die Genehmigung des Inhabers des Urheberrechts, von Leistungsschutzrechten oder anderer Rechte einzuholen.
Für den Rechteinhaber werden gegen Nachweis die Vorlagen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
6.1. Reprintvorlagen
Bereitstellung bei körperlichen Medienwerken, je Titel oder Bestandseinheit 2,00 Euro
6.2. Reproduktionsvorlagen
Bereitstellung von Reproduktionsvorlagen, für einzelne Teile von Medien, je Einheit 2,00 Euro
6.3. Ausgabe eines langzeitarchivierten Objekts an den Berechtigten
Bereitstellung je Objekt 12,00 Euro
Zusammenfassende Bereitstellung ab 20 Objekte nach Aufwand
6.4. Digitalisierung von Druckwerken inkl. OCR
Grundpreis je Medienwerk (inklusive 1 – 20 Seiten) 15,00 Euro
Jede weitere Seite 0,25 Euro
7. Ausstellungsbesuche und Führungen
Führungen, museale Vermittlungsarbeit, Besuche der Ausstellungen des Deutschen Buch- und Schriftmuseums und des Deutschen Exilarchivs 1933–1945 sowie Sonderveranstaltungen (zum Beispiel Museumsnacht, Wissenschaftsnacht, Tag der offenen Tür)6 kostenfrei
6 Führungen können auch im Rahmen von Programmen externer Dienstleister angeboten werden. Hierfür gelten die gesonderten Entgelte des jeweiligen externen Dienstleisters in der jeweils geltenden Höhe.
8. Auslagenpauschale im nehmenden Fernleihverkehr
Je abgegebene Bestellung 1,50 Euro
9. Schulungsmaßnahmen
Schulungsgebühr (nach Aufwand) Auf Anfrage
10. Sonstige Gebühren und Auslagen
10.1. Verlust oder Beschädigung von Werken
Für verlorene oder beschädigte Werke werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Verwaltungskostenpauschale 20,00 Euro
Ersatzbeschaffungskosten werden in Höhe der zum Zeitpunkt der Wiederbeschaffung gültigen Marktpreise beziehungsweise des antiquarischen Wertes in Rechnung gestellt.
Falls Originalexemplare nicht mehr zu beschaffen sind, werden die Kosten für Ersatzkopie und buchbinderische Arbeiten berechnet.
Restaurierungskosten, nach Aufwand mindestens 15,00 Euro
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
10.2. Auslagen
Auslagen (zum Beispiel Versandkosten, Kosten für Speichermedien oder Datenträger) werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt.
10.3. Verlust der Garderobenmarke
10,00 Euro
10.4. Verlust des Schlüssels für ein Schließfach
25,00 Euro
11. Ermächtigung der Generaldirektorin / des Generaldirektors
Der Generaldirektor ist ermächtigt, die Gültigkeitsdauer von Benutzungsausweisen gemäß Nummer 1 durch allgemeine Anordnung für bestimmte Nutzergruppen, Nutzungen, Zeiträume und Orte zu verlängern oder Gebühren zu ermäßigen oder auszusetzen, wenn und soweit dies zum Ausgleich erheblicher und länger anhaltender Beeinträchtigungen der Benutzung oder für bestimmte Nutzergruppen im Einzelfall angemessen ist.
Der Generaldirektor ist ermächtigt, die Gebühren bei größeren Aufwänden mit einem Gebührenwert von mehr als 500 Euro nach Aufwand zu pauschalieren, sofern dieser Aufwand niedriger ist.
Kostenordnungordnung als PDF
Letzte Änderung:
26.03.2025